Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Glanzwerk Autoaufbereitung GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Glanzwerk Autoaufbereitung GmbH, Liebenauer Hauptstraße 320, 8041 Graz, Österreich, E-Mail: [email protected], Telefon: +43 316 589 274 (nachfolgend „Glanzwerk Autoaufbereitung GmbH“ oder „wir“). Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Glanzwerk Autoaufbereitung GmbH und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“).

1. Einführung und Annahme der Bedingungen

Mit der Inanspruchnahme unserer Leistungen, der Terminbuchung, der Abgabe eines Fahrzeugs zur Bearbeitung oder der Bestätigung eines Angebots erkennen Sie diese AGB an. Abweichende, ergänzende oder widersprechende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von der Glanzwerk Autoaufbereitung GmbH ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.

Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen im Bereich der Fahrzeugaufbereitung.

2. Leistungsumfang

Die Glanzwerk Autoaufbereitung GmbH bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • Außenreinigung und Handwäsche
  • Innenraumreinigung und Tiefenpflege
  • Lackaufbereitung und Politur
  • Keramikversiegelung
  • Felgen- und Reifenpflege
  • Polster- und Lederreinigung
  • Geruchsneutralisation

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der vor Ort vereinbarten Leistung. Sofern nicht anders vereinbart, werden Leistungen fachgerecht nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung üblichen Standard erbracht.

Bei der Fahrzeugaufbereitung kann es je nach Fahrzeugzustand, Materialbeschaffenheit, Vorbehandlung, Alter, Abnutzung, Vorschäden oder Materialmängeln zu optischen oder technischen Einschränkungen kommen. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere die vollständige Beseitigung aller Verschmutzungen, Kratzer, Gerüche, Flecken oder Gebrauchsspuren, wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.

Zusatzleistungen, Mehraufwand oder Sonderbehandlungen, die bei der Annahme des Fahrzeugs nicht erkennbar waren, können gesondert berechnet werden, sofern der Kunde darüber informiert wird und keine gegenteilige Vereinbarung besteht.

3. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, der Glanzwerk Autoaufbereitung GmbH vor Leistungsbeginn alle für die Auftragsausführung wesentlichen Informationen wahrheitsgemäß mitzuteilen. Dazu zählen insbesondere:

  • bekannte Vorschäden, Lackprobleme, Reparaturen oder Nachlackierungen,
  • empfindliche Materialien, Sonderausstattungen oder elektronische Besonderheiten,
  • vorhandene Mängel an Sitzen, Polstern, Leder, Verkleidungen oder Lackoberflächen,
  • im Fahrzeug befindliche Wertsachen, Bargeld, Dokumente, Datenträger oder persönliche Gegenstände.

Der Kunde hat das Fahrzeug so zu übergeben, dass die vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbracht werden kann. Insbesondere sind bewegliche Gegenstände, die nicht Gegenstand der Leistung sind, nach Möglichkeit aus dem Fahrzeug zu entfernen. Für im Fahrzeug belassene Gegenstände übernehmen wir nur im gesetzlich zwingenden Umfang Verantwortung.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass das Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher übergeben wird und keine verbotenen, gefährlichen oder gesetzeswidrigen Gegenstände im Fahrzeug verbleiben. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass das Fahrzeug für die vereinbarte Behandlung geeignet ist.

Bei Elektro-, Hybrid-, Sonder- oder Luxusfahrzeugen sowie bei besonders empfindlichen Oberflächen, Beschichtungen oder Materialien ist die Glanzwerk Autoaufbereitung GmbH vorab ausdrücklich zu informieren.

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Leistungserbringung unverzüglich zu prüfen und erkennbare Beanstandungen ohne schuldhaftes Zögern mitzuteilen.

4. Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder am Standort der Glanzwerk Autoaufbereitung GmbH angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro und inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Zahlung ist grundsätzlich mit Fertigstellung und Übergabe des Fahrzeugs fällig, sofern nicht schriftlich eine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde. Die Glanzwerk Autoaufbereitung GmbH ist berechtigt, angemessene Anzahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen, insbesondere bei umfangreichen oder individuell angepassten Leistungen wie Lackaufbereitung oder Keramikversiegelung.

Zahlungen können nach den jeweils angebotenen Zahlungsarten erfolgen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen geringfügiger Beanstandungen zurückzuhalten, soweit kein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht besteht.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Mahnspesen und notwendige Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.

Zusatzleistungen, die auf Wunsch des Kunden oder aufgrund des tatsächlichen Fahrzeugzustands erforderlich werden, sind vom Kunden zusätzlich zu vergüten.

5. Stornierung und Rückerstattung

Terminvereinbarungen sind verbindlich. Eine Stornierung oder Verschiebung durch den Kunden sollte so früh wie möglich erfolgen. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen kann die Glanzwerk Autoaufbereitung GmbH eine angemessene Ausfallentschädigung verlangen, soweit dadurch ein Schaden entsteht und kein gesetzlich zwingender Ausschluss besteht.

Bereits geleistete Anzahlungen können zur Abdeckung bereits entstandener Aufwendungen, Reservierungen oder Arbeitsvorbereitungen verwendet werden. Eine Rückerstattung erfolgt nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder keine Leistungserbringung aus Gründen erfolgt, die die Glanzwerk Autoaufbereitung GmbH zu vertreten hat.

Nach Beginn der Leistung ist eine Stornierung regelmäßig ausgeschlossen. Etwaige Rückerstattungen setzen voraus, dass die Leistung mangelhaft erbracht wurde und eine Nachbesserung nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

Wird eine Leistung aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden, falscher Angaben oder ungeeigneten Fahrzeugzustands nicht oder nur teilweise erbracht, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf vollständige Rückerstattung.

6. Haftungsbeschränkungen

Die Glanzwerk Autoaufbereitung GmbH haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Glanzwerk Autoaufbereitung GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder reine Vermögensschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Für bereits bestehende Schäden, Materialermüdung, altersbedingte Abnutzung, Lackdefekte, Steinschläge, Kratzer, Korrosionsschäden, Wasserschäden, versteckte Mängel, elektrische Defekte oder sonstige Vorschäden am Fahrzeug haftet die Glanzwerk Autoaufbereitung GmbH nicht, sofern diese nicht durch uns schuldhaft verursacht wurden.

Bei empfindlichen Oberflächen, Nachlackierungen, Spezialfolierungen, offenporigen Materialien, Elektronik, Sensorik oder Zubehörteilen kann es trotz fachgerechter Behandlung zu Beeinträchtigungen kommen. Eine Haftung besteht nur bei nachgewiesenem Verschulden der Glanzwerk Autoaufbereitung GmbH.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, Wertgegenstände, Ausweise, technische Geräte, Datenträger und andere persönliche Gegenstände aus dem Fahrzeug zu entfernen. Für deren Verlust haftet die Glanzwerk Autoaufbereitung GmbH nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung und soweit gesetzlich zulässig.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere nach dem österreichischen Konsumentenschutzrecht, entgegenstehen.

7. Geistige Eigentumsrechte

Alle Inhalte, Texte, Bilder, Logos, Grafiken, Marken, Gestaltungselemente und sonstigen Unterlagen der Glanzwerk Autoaufbereitung GmbH sind urheberrechtlich oder sonst schutzrechtlich geschützt, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.

Eine Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder sonstige Verwertung außerhalb der vertraglich vereinbarten Nutzung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Glanzwerk Autoaufbereitung GmbH nicht gestattet.

Soweit im Rahmen von Marketingmaßnahmen oder zur Dokumentation Vorher-Nachher-Fotos des Fahrzeugs erstellt werden, erfolgt dies nur unter Beachtung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen und gegebenenfalls auf Grundlage einer entsprechenden Einwilligung oder einer sonstigen rechtlichen Grundlage.

8. Datenschutz und Privatsphäre

Die Glanzwerk Autoaufbereitung GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG) sowie den jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Personenbezogene Daten werden insbesondere zur Vertragsabwicklung, Terminverwaltung, Rechnungslegung, Kommunikation, Qualitätskontrolle sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder eine sonstige rechtliche Grundlage vorliegt.

Der Kunde hat die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung können in einer gesonderten Datenschutzerklärung der Glanzwerk Autoaufbereitung GmbH enthalten sein.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Fahrzeugaufbereitung auch personenbezogene Daten im Fahrzeug sichtbar oder zugänglich sein können. Die Glanzwerk Autoaufbereitung GmbH behandelt diese vertraulich und zweckgebunden.

9. Höhere Gewalt

Die Glanzwerk Autoaufbereitung GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Verzögerungen oder Nichterfüllung, soweit diese auf Ereignisse höherer Gewalt oder auf außerhalb unseres Einflussbereichs liegende Umstände zurückzuführen sind. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Streiks, Lieferengpässe, Ausfälle von Zulieferern oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.

In Fällen höherer Gewalt verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Ist die Leistung dauerhaft unmöglich, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zurückzutreten oder den Vertrag zu beenden.

10. Änderungen der Bedingungen

Die Glanzwerk Autoaufbereitung GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht, etwa Änderungen der Rechtslage, der Geschäftsprozesse oder des Leistungsangebots. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Bedingungen, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder ausdrücklich vereinbarten Änderungen entgegenstehen.

Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist am Unternehmenssitz und/oder auf den von uns verwendeten Kommunikationskanälen verfügbar. Wenn eine ausdrückliche Mitteilung an den Kunden erforderlich ist, erfolgt diese in geeigneter Form.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Graz, Österreich, zuständig. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände und zwingenden Schutzvorschriften des österreichischen und unionsrechtlichen Verbraucherrechts.

12. Kontaktinformationen

Glanzwerk Autoaufbereitung GmbH
Liebenauer Hauptstraße 320
8041 Graz
Österreich

E-Mail: [email protected]
Telefon: +43 316 589 274

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen, undurchsetzbaren oder nichtigen Bestimmung gilt jene wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

7/16/2026 Startseite